Meinungsfreiheit bedeutet auch Meinungsvielfalt. Trotzdem entschieden das Landgericht Berlin II und jetzt auch das Kammergericht Berlin, dass es möglich sein kann, dass nur eine einzige Meinung zulässig ist – nämlich die der WHO. Begründet wird diese Rechtsprechung mit dem Digital Services Act.
Einleitung
von Rechtsanwalt Jan Ristau
Seit Jahren wird das Gefühl der Bürger stärker, dass sie nicht mehr frei ihre Meinungen sagen können. Woran liegt das und was könnte der Staat damit zu tun haben?
Auf dieser Internetseite schildere ich, wie der Staat die Meinungsfreiheit einschränkt.
Allgemeine Informationen dazu sowie ein Vorwort finden Sie unter dem Reiter “Themen”. Aktuelle Beiträge finden Sie nachfolgend. Mein Buch zu diesem Thema können Sie hier bestellen. Des Weiteren informiere ich Sie auf 𝕏 über Neuigkeiten etc. zum Thema Meinungsfreiheit.
Erfahren Sie, wie der Staat von der Meinungsfreiheit geschützte Äußerungen mit Begriffen wie »Falsch- und Desinformation«, »Verschwörungstheorie«, »Hass und Hetze« oder »Delegitimierung des Staates« bekämpft, wie er selbst Falsch- und Desinformationen verbreitet und wie der Staat mit Gesetzen und zusammen mit sozialen Netzwerken und sogenannten Faktencheckern die Freiheit der Bürger einschränkt.