Faktenchecker

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So erweckt die Kennzeichnung als »Fact Check« und die Bewertung »Behauptungen teilweise falsch« den Eindruck, dass ausschließlich oder zumindest vorrangig Tatsachenbehauptungen (»Facts«) in Frage stünden. Auch dies ist missverständlich, denn tatsächlich handelt es sich bei dem Bericht der Beklagten insgesamt um eine wertende Stellungnahme.


Oberlandesgericht Karlsruhe

Beim Kampf gegen Desinformation empfiehlt die Bundesregierung sogenannte »Faktenchecker«. Öffentlich-rechtliche Medien und andere unabhängige Organisationen würden einzelne Falschmeldungen überprüfen und richtigstellen.

Dieser Ansatz wäre in der Tat gut, wenn es sich bei den sogenannten »Faktenchecks« auch wirklich stets um die Überprüfung von Tatsachenbehauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt hin handeln würde.

Faktencheck vs. meinungscheck

Nicht alles, was jedoch unter der Überschrift »Faktencheck« geschrieben wird, beschränkt sich auf die Überprüfung von Tatsachenbehauptungen. Es gibt zahlreiche Beispiele, in denen eher eine Meinung überprüft (»gecheckt«) wird.

Oder es geht darum, unter der Überschrift »Faktencheck« die eigenen Wertungen, also die eigenen Meinungen, zu verbreiten. Dass dies geschieht, war sogar schon Bestandteil von Gerichtsentscheidungen.

Zugespitzt formuliert könnte man von einer als Faktencheck getarnten Meinung sprechen.


Prof. Dr. Alexander Peukert
Professor für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Schon das Wort »Faktencheck« hat also das Potential darüber zu täuschen, dass nicht lediglich Fakten überprüft werden, sondern journalistische Inhalte umfassend bewertet werden.

Unabhängigkeit der faktenchecker?

Die Bundesregierung hebt besonders die Faktenchecker von Correctiv hervor. Correctiv wird dabei als unabhängiges Recherchezentrum bezeichnet. Auch Correctiv selbst garantiert »größtmögliche Unabhängigkeit« – man beachte den verwendeten Superlativ. Der Leser möge selbst entscheiden, ob dies einem Faktencheck standhält.

Denn Correctiv erhält Steuergelder in Millionenhöhe und nimmt das Geld vom Staat dankend an. Andere Geldgeber waren seit der Gründung von Correctiv im Jahr 2014 zum Beispiel ausländische Stiftungen, hinter denen US-Milliardäre fungieren, deutsche Stiftungen wie die Heinrich Böll Stiftung (parteinahe Stiftung von Bündnis 90/Die Grünen) und die Konrad Adenauer Stiftung (parteinahe Stiftung der CDU), oder Firmen wie Google, Facebook, Deutsche Bank und Telekom.

Laut eigener Aussage fremdelt Correcitv zudem mit der Macht. Bei der Entgegennahme von Geldern scheint das jedenfalls nicht der Fall zu sein. Auch traf sich Correctiv in der Vergangenheit regelmäßig mit Vertretern der Bundesregierung. So kommentierte der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki, dass man in Bezug auf Correctiv nicht „von politischer Unabhängigkeit gesprochen werden“ könne – vielmehr habe Correctiv eine „klare politische Schlagseite“.

Nicht nur sind staatlich alimentierte Nichtregierungsorganisationen ein Widerspruch in sich. Staatliche Finanzierung bedeutet Staatsnähe, schafft Abhängigkeiten und staatliches Einfusspotential.


Prof. Dr. Christoph Degenhart
emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig

Weniger Reichweite für bestimmte Meinungen

Die Arbeit der Faktenchecker kann dazu führen, dass bestimmte Meinungen nicht frei zirkulieren können. Dies sei am Beispiel von Correctiv erläutert:

Correctiv arbeitet für Facebook. Schätzt Correctiv eine Meldung als »falsch« oder »teilweise falsch« ein, verringert Facebook die Reichweite nach eigener Aussage um 80 Prozent und die Meldung erscheint weiter unten im Newsfeed. Wenn nun eine vollständig von der Meinungsfreiheit gedeckt Aussage zum Beispiel unkorrekterweise als »falsch« bewertet wird, kann diese Aussage auf Facebook nicht mehr frei zirkulieren. Auch kann Facebook Seiten, Gruppen, Konten oder Websites, im schlimmsten Fall die Berechtigung zur Monetarisierung und zum Schalten von Werbung entziehen oder sie können sich nicht mehr als Nachrichtenseite auf Facebook registrieren.

Betroffene müssen dann ihr Recht vor Gericht einklagen, wenn Correctiv unlauter handelt. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe wiederholt entschieden, dass die Verknüpfungen von Facebook-Posts mit Bewertungen von Correctiv als »falsch« oder »teilweise falsch« rechtswidrig waren und dass Correctiv das zu unterlassen hatte.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bringt es in einer seiner Entscheidung unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf den Punkt:

Im Wettbewerb der Meinungen fehlt ein objektiver Maßstab für die Einteilung in »richtig« und »falsch«, »gut« oder »schlecht«; Meinungsbildungen und Wertungen sind subjektive Vorgänge. Für den Staat gilt daher eine Neutralitätspflicht im publizistischen Wettbewerb: Er darf nicht bestimmte Meinungen oder Tendenzen durch Förderung begünstigen oder benachteiligen.


Oberlandesgericht Karlsruhe

Rechtsanwalt Jan Ristau

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Über mich

Ich bin Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Düsseldorf, Autor von Aufsätzen in juristischen Fachzeitschriften, Autor des Buches »Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt" und Betreiber dieser Internetseite.

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