»Wer schützt den Bürger vor dem Verfassungs-schutz?«

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Genau zitiert heißt es (Abkürzungen habe ich zur besseren Lesbarkeit ausgeschrieben):

Das hätte ich bis vor kurzem nicht gedacht. Aber man muss ernsthaft die Frage stellen: wer schützt den Bürger vor dem Verfassungsschutz, genauer vor dem Sammeleifer des Bundesamtes für Verfassungsschutz? Jeder Bürger sollte sich drei mal überlegen, ob er sich gegenüber der Regierungspolitik pointiert kritisch äußert.


Prof. Dr. Josef Franz Lindner
Professor für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Augsburg

Die Kritik am Bundesamt für Verfassungsschutz war nach meinem Empfinden noch nie lauter als unter der Führung ihres Präsidenten Thomas Haldenwang (CDU). Insbesondere die Erfindung des Beobachtungsobjektes »Delegitimierung« wird als verfassungsrechtlicher Skandal bezeichnet. Der ehemalige Finanzminister und Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern Mathias Brodkorb beschreibt in seinem Buch »Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik« Fälle, in denen der Verfassungsschutz seine Grenzen rechtswidrig überschreitet. Jedem, der sich mit den Grundrechtseingriffen dieser Behörde näher beschäftigen möchte, sei dieses Buch empfohlen.

Der deutsche Verfassungsschutz ist eine einmalige Einrichtung. In keiner westlichen Demokratie existiert (…) eine Behörde zur Prüfung der politischen Gesinnung ihrer Bürger, um diese – weit vor jeder rechtswidrigen Handlung – öffentlich an den Pranger zu stellen.


Mathias Brodkorb

Um einen Eindruck zu geben, was Wissenschaftler von den Aktivitäten des Verfassungsschutzes halten, verweise ich auf die Beiträge der folgenden Staatsrechtsprofessoren Lindner und Boehme-Neßler auf X:

Stimmen zum Verfassungsschutz

Was die Ministerinnen Faeser u. Paus sowie BfV-Chef Haldenwang in der letzten Zeit an Maßnahmen angekündigt haben, steht z.T. in krassem Gegensatz zu den verfassungsrechtl. Grundlagen unseres grundrechtlich gebundenen Rechtsstaates. Justiz u. BundesverfG werden viel Arbeit haben.


Prof. Dr. Josef Franz Lindner

Professor für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Augsburg

Art. 5 I GG schützt d. Meinungsfreiheit. Diese wird durch die allg. Gesetze beschränkt (insbes. StGB). Von Verhöhnung, Delegitimierung d. Staates steht da nichts. Es gibt keine Norm, wonach Meinungen unterhalb d. Strafbarkeitsebene sanktioniert werden dürften. Wäre ja auch grotesk.


Prof. Dr. Josef Franz Lindner

Haldenwangs Selbstermächtigung: er erfindet neue Begriffe wie „Delegitimierung“, lässt deren Inhalt im Ungefähren u. schafft sich damit Möglichk., Personen zu beobachten, die er nach d. gesetzl. Vorauss. nicht beobachten dürfte. Das BfV wird so zur Super-Überwachungsbehörde!


Prof. Dr. Josef Franz Lindner

VerfSchpräs. Haldenwang will Denk- u. Sprachmuster der Bürger ins Visier nehmen. Damit gerät potenziell d. gesamte menschl. Persönlichkeit, die sich über Sprache u. Denken definiert, in den Radar des Staatsschutzes. Es droht der totale Zugriff. Eine ungeheuerliche Amtsanmaßung!


Prof. Dr. Josef Franz Lindner

Das Bundesamt f. Verfassungsschutz entwickelt sich mittels eines vom Gesetz nicht gedeckten Begriffs („Delegitimierung“) zur Beobachtungskrake. Leute, die nicht brav d. Mund halten u. sich kritisch zu Staat u. Regierung äußern, müssen damit rechnen, ins Visier des Amtes zu geraten


Prof. Dr. Josef Franz Lindner

Natürlich ist die Einschätzung der AfD durch den Verfassungsschutz nicht neutral. Der Verfassungsschutz ist keine neutrale Institution. Er ist eine weisungsgebundene Behörde aus dem Bereich der Innenministerin. Mit anderen Worten: Faeser sagt dem Verfassungsschutz, was er machen soll. Das ist so ähnlich wie beim RKI. Das ist auch eine weisungsgebundeneBehörde aus dem Bereich von Gesundheitsminister Lauterbach. So wenig, wie das RKI in der Corona-Zeit die einzige Wahrheit verkündet hat, so wenig tut das der Verfassungsschutz jetzt auch.


Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler

Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Was der VS hier macht, ist rechtswidrig und verletzt die Verfassung. Der #Stolzmonat ist grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Anders, als der Verfassungsschutz denkt, reicht die Meinungsfreiheit sehr weit. Und ein Inlandsgeheimdienst, der mit Propaganda – Filmchen die politische Meinungsbildung beeinflussen will, verletzt seine Kompetenzen grob. Und eine Innenministerin, die das politisch deckt, ist untragbar.


Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler

Die Antwort ist eine Bestätigung: die Delegitimierung des Staates ist ein unglaublich unscharfer Begriff. Das macht ihn so gefährlich für die Meinungsfreiheit. Denn er schüchtert ein. Alles mögliche, was man sagt, kann einen zum Beobachtungs-Objekt des Geheimdienst machen.


Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler

Marco Buschmann lässt Faeser, Paus und Haldenwang mit Reden und Taten die Meinungsfreiheit einschränken. Er könnte als Justizminister wirksam die Meinungsfreiheit beschützen. Aber er tut nichts und sagt nichts. Warum?


Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler

RA Jan Ristau

Über mich

Ich bin Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Düsseldorf, Autor von Aufsätzen in juristischen Fachzeitschriften, Autor des Buches »Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt" und Betreiber dieser Internetseite.

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