der WHO-Pandemievertrag, die IGV und die Folgen (Mitautor: Prof. Dr. Matthias Schrappe)

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Der neue WHO-Pandemievertrag wurde am 20. Mai 2025 beschlossen. Er ist zusammen mit den internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu betrachten, da beide Regelungswerke so ausgelegt werden sollen, dass sie miteinander vereinbar sind. Dies kann zu gravierenden Einschränkungen der Meinungsfreiheit führen.

Im Grundsatz erkennt die WHO in ihrer Präambel richtig, dass der Austausch von Informationen das Mittel der Wahl ist, um mit unrichtigen Informationen umzugehen. Sieht man sich jedoch die Praxis der WHO über die letzten Jahre sowie den Wortlaut der im Jahr 2024 geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) an, sind erhebliche Probleme mit der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit zu erkennen. „Eine zentrale und historische Aufgabe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die Verwaltung des globalen Systems zur Kontrolle der internationalen Ausbreitung von Krankheiten.“ So heißt es im Vorwort der IGV. Die IGV sind Vorschriften, die dazu dienen sollen, die internationale Ausbreitung von Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Die IGV sind in deutsches Recht implementiert und somit bindend. Am 1. Juni 2024 einigten sich die IGV-Vertragsstaaten (darunter auch Deutschland) auf Änderungen der IGV. Sofern Deutschland nicht bis zum 19. Juli 2025 widerspricht, werden diese Änderungen völkerrechtlich bindend und müssen ebenfalls ins deutsche Recht implementiert werden.

Inwiefern regeln die geänderten IGV etwas zur Meinungsfreiheit

Jeder Vertragsstaat soll sobald wie möglich, spätestens jedoch fünf Jahre nach Inkrafttreten der IGV, sogenannte Kernkapazitäten („core capacities“) entwickeln, stärken und aufrechterhalten. Diese Kernkapazitäten dienen nach den IGV der Verhütung von Risiken für die öffentliche Gesundheit und von Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit von internationalem Belang (z.B. bei einer Pandemie) sowie zur Vorbereitung darauf und zur raschen und wirksamen Reaktion darauf. Und eine dieser Kernkompetenzen ist die Risikokommunikation, einschließlich der Bekämpfung von Fehlinformation und Desinformation („risk communication, including addressing misinformation and disinformation“). Nun könnte man natürlich Fehlinformation und Desinformation damit begegnen, wie es der WHO-Pandemievertrag vom Wortlaut her andeutet, nämlich durch einen freien Austausch von Informationen, durch These und Antithese, durch Kritik und Gegenkritik, durch eine freie Kommunikation wie sie von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt und vorgesehen ist. Denn erst mit der Hilfe der Meinungsfreiheit (sowie der Informationsfreiheit, also der Freiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten) „wird der Bürger in den Stand gesetzt, sich selbst die notwendigen Voraussetzungen zur Ausübung seiner persönlichen und politischen Aufgaben zu verschaffen, um im demokratischen Sinne verantwortlich handeln zu können.“ (BVerfGE 27, 71, 81).

Die WHO und die Meinungsfreiheit

Die WHO ist aber – gerade in der Corona-Zeit – einen anderen Weg gegangen, und zwar den der Beschneidung der Meinungs- und Informationsfreiheit. Das Robert-Koch-Institut liefert in seinem Epidemiologischen Bulletin vom 5. Dezember 2024, in dem es die Änderungen des IGV erläutert, das Stichwort: „Infodemie“. Was darunter zu verstehen ist und mit welchen Methoden diese bekämpft wurde, beschrieben drei Wissenschaftler (zwei davon von der WHO) im Jahr 2022 im der medizinischen Fachzeitschrift BJM Global Health. Danach wurde die schnelle Verbreitung von Fehlinformationen während der Corona-Zeit als Infodemie bezeichnet. Das herausragende Merkmal dieser Infodemie sei die epidemieartige Verbreitung von Fake News, zu denen auch wissenschaftliche Fehlinformationen über COVID-19 und Impfstoffe gehören. So hätten Fehlinformationen zu einer geringeren Einhaltung von Maskenvorschriften und sozialen Distanzierungsmaßnahmen geführt, da die Mechanismen der SARS-CoV-2-Übertragung, die COVID-19-Symptome oder das Konzept der Herdenimmunität weitgehend missverstanden worden sei. Fehlinformationen seien ein Hindernis für die Kontrolle der Ausbreitung der Krankheit und die Minimierung der Infektionsraten, und könnten eine direkte Bedrohung für das Leben begründen.

In dem Artikel wird genau beschrieben, wie die WHO mit fast allen großen Online-Unternehmen zusammenarbeitete, um den Fluss von Informationen und Fehlinformationen zu kontrollieren. Die Liste ist lang: Facebook, Google, Amazon, Instagram, LinkedIn, NewsGuard, WhatsApp, YouTube, um nur einige zu nennen. Das erste Treffen zwischen der WHO und Vertretern von Digitalagenturen fand bereits im Februar 2020, also einen Monat, bevor die WHO COVID-19 offiziell zu einer weltweiten Pandemie erklärt hat, statt. Danach wurden monatlich Treffen abgehalten.

So brachte die WHO Google dazu, den normalen Algorithmus ihrer Suchmaschine zu verändern, damit nur noch Informationen gefördert werden, die entweder von der WHO, nationalen Regierungen und Gesundheitsbehörden oder von einer Liste seriöser Nachrichtenmedien stammen. YouTube verbot alle COVID-19-bezogenen Inhalte, die im Widerspruch zu den Empfehlungen der WHO standen, und löschte mehr als eine Millionen Videos zwischen Februar 2020 und Januar 2021. YouTube und Facebook gewährten WHO-Mitarbeitern sogar Zugang zu einem Schnellmeldesystem, das es den WHO-Mitarbeitern ermöglicht, Inhalte als Fehlinformation zu markieren, damit diese Inhalte schnell entfernt werden.

Die WHO als Wahrheitsinstanz vs. Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz

Die WHO ging in Zusammenarbeit mit den Online-Anbietern gerade in der Corona-Zeit gegen alles und jeden vor, der nach Ansicht der WHO Fehlinformationen und Desinformation verbreitete.

Hier lohnt es sich die Grundsätze der Meinungsfreiheit, wie sie das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht definiert, in Erinnerung zu rufen. Denn nicht nur Meinungen im eigentlichen Sinne, sondern auch Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt.

Tatsachenbehauptungen sind nur dann nicht mehr verfassungsrechtlich von der Meinungsfreiheit geschützt, wenn sie nichts zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen können. Dies ist zum einen bei bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen der Fall und zum anderen bei Äußerungen, deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht. Die Unterscheidung zwischen wahren und nicht wahren Tatsachen (also in der Sprache der WHO: die Unterscheidung zwischen Information und Fehlinformation) darf aber wiederum nicht dazu führen, dass die Meinungsfreiheit leidet. Deshalb sind die Anforderungen an diese Unterscheidung im Sinne einer freien Kommunikation nach dem Bundesverfassungsgericht nicht zu überspannen.

Schon der Begriff der Desinformation und seine praktische Anwendung bereitet erhebliche Probleme bei der Anwendung. Das gilt umso mehr für die Frage, was eine Information und eine Fehlinformation, also was wahr oder nicht wahr sein soll.

Die Handhabung der Begriff während der Corona-Zeit durch die WHO spricht eine klare Sprache: für die WHO ist wahr oder falsch, Information und Fehlinformation, was die WHO als wahr oder falsch, als Information oder Fehlinformation deklariert. Das berühmteste Beispiel in diesem Bereich ist wohl die Labortheorie, welche die WHO anfangs als Fehlinformation einstufte. Wenn ein professioneller YouTuber diese auf YouTube vertrat, lief er Gefahr, dass sein Kanal durch YouTube gesperrt wurde, er also seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte. Mitte 2022 hatte sich dann ein Expertenrat der WHO dafür ausgesprochen, bei der Erforschung des Ursprungs des Coronavirus auch die Labortheorie zu untersuchen.

In nahezu sämtlichen sozialen Medien führte es zu Problemen bis hin zur Kontolöschung, wenn man wissenschaftliche Meinungen oder Thesen vertrat, welche nicht WHO-konform waren. Es trat ein Zustand ein, der rein gar nichts mehr mit der Wissenschaftsfreiheit, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, wie sie in freiheitlichen Demokratien zu erwarten sind, zu tun hatte. Es traf sogar Professoren der angesehensten Universitäten der Welt, die eine andere wissenschaftliche Meinung als die WHO vertraten – so wie den damaligen Stanford-Professor und jetzigen Leiter der National Institutes of Health, einer Behörde des US-amerikanischen Gesundheitsministeriums, Prof. Dr. Jay Bhattacharya. Er wurde laut einer Veröffentlichung der Twitter Files vom Dezember 2022 im August 2021 auf eine schwarze Liste („black list“) von Twitter gesetzt, die verhinderte, dass seine Tweets in der Suche nach „Trending Topics“ auftauchten. Bhattacharya fasste es im Mai 2025 in einem Interview mit einer großen deutschen Tageszeitung so zusammen, dass Wissenschaftler an der Spitze unter anderem der WHO entschieden, „dass sie am besten wüssten, wie man mit der Pandemie umgeht – und dass sie abweichende Stimmen zum Schweigen bringen würden. (…) Sie überzeugten Regierungen weltweit, dass nur Lockdowns Leben retten würden – und dass dafür außergewöhnliche, fast diktatorische Befugnisse nötig seien: Unterdrückung der Meinungsfreiheit, Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Missachtung des Prinzips der informierten Zustimmung bei medizinischen Entscheidungen, Kontrolle fast aller Lebensbereiche, Bestimmung, wer „systemrelevant“ ist, Schließung von Kirchen und Unternehmen.“

Die WHO hat während der Corona-Zeit versagt

Was passiert, wenn man ausschließlich der WHO vertraut und keinerlei andere Meinungen („Informationen“) zulässt oder diese unterdrückt, sei an den folgenden Beispielen veranschaulicht:

So hat die WHO Lockdowns inklusive Schulschließungen – Letztere wurden sogar vom ehemaligen Gesundheitsminister Lauterbach als Fehler bezeichnet – auch für Entwicklungsländer empfohlen. Prof. Bhattacharya sagt dazu:

Und jetzt gibt es Kinder auf den Philippinen, in Indien, in Afrika, die jahrelang die Schule verpasst haben. Wenn Sie sich Sorgen um die globale Ungleichheit machen, sollten Sie der WHO die Schuld geben.

An anderer Stelle sagte er:

Die Devise lautete: Alles dichtmachen. Als Folge wurde armen Menschen überall Schaden hinzugefügt. In Afrika stoppten wir Impfkampagnen gegen Masern zugunsten von Covid-Maßnahmen – obwohl Masern dort viel gefährlicher sind als Covid.

Weiter schildet Bhattacharya, dass die WHO ihre Definition der Herdenimmunität geändert hat, um die durch die Infektion erworbene Immunität auszuschließen.

Sie manipulierte die Wissenschaft, um während der Pandemie Propaganda zu betreiben, und ließ die Weltbevölkerung, insbesondere die Armen, im Stich.


Prof. Dr. Jay Bhattacharya

Und im März 2020 lobte die WHO die chinesische Regierung für die Transparenz im Umgang mit der Pandemie, obwohl es genau an dieser mangelte und für frühe Maßnahmen eine Wissenslücke entstand („Hauptsache handeln“, SZ 14.3.2020).

Wie stark eigene (Fehl-)Einschätzungen der WHO bis heute wirken können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Berlin II vom 2. Juli 2024 (Az. 27 O 270/22), wonach das Gericht es für zulässig erachtete, dass ein Online-Anbieter die Ansichten der WHO als Maßstab für die Zulässigkeit von Beitragslöschungen verwenden darf. Der größte Geldgeber der WHO ist inzwischen China. Damit vergrößert China sein Mitspracherecht bei der WHO und kann mitdefinieren, was die WHO als wahr oder falsch ansieht. Eine ähnliche Problematik entsteht, wenn private Stiftungen mit teilweise erheblichen Interessenkonflikten, z.B. weil sie mit Impfungen Geld verdienen, die WHO finanzieren. All das mit potentiell sehr großen Folgen für die Meinungsfreiheit in Deutschland, wie das Urteil des Landgerichts Berlin II zeigt.

Die WHO ist keine vertrauenswürdige Institution mehr

Wissenschaft ist Wahrheitssuche. Werden wissenschaftliche Meinungen durch Aktivitäten der WHO unterdrückt oder gar gecancelt, hat das mit Wahrheitssuche und damit mit Wissenschaft nichts mehr zu tun. Wenn man gleichzeitig eigene wissenschaftliche Meinungen zu (wahren) Tatsachen erhebt und an diesem Maßstab definieret, was Information, was Fehlinformation, was wahr und was falsch ist, wird es autoritär bis hin zu totalitär. Würde „die“ Wissenschaft nur noch mit einer Stimme sprechen, repräsentiert von der WHO, wird Wissenschaft auf diese Weise zu einem Machtinstrument und untergräbt ihren eigenen Erkenntnisprozess. Mit dem Prinzip einer offenen, pluralistischen Gesellschaft, wie es der freiheitliche Verfassungsstaat fordert, hat eine solche Sichtweise der WHO nichts zu tun. Insofern stellt das damalige Vorgehen der WHO eine Warnung dar, wenn nun nach den geänderten IGV die Bekämpfung von Fehl- und Desinformation als auszubauende Kernkapazität angesehen wird. Es ist nicht ersichtlich, dass die WHO irgendwelche Anstrengungen unternommen hat, sich mit ihren Fehlern während der Corona-Zeit auseinander zu setzen und zum Beispiel das massenhafte Unterdrücken und Canceln von in einer freiheitlichen Demokratie zulässigen Äußerungen aufzuarbeiten. Ohne eine Aufarbeitung steht der ungute Eindruck aus der Corona-Zeit im Raum, dass die Kernkapazität „Bekämpfung von Fehlinformation und Desinformation“ darin bestehen soll, andere nach dem Grundgesetz zulässige Meinungen zu unterdrücken und zu canceln, wenn sie nicht das eigene politische Ziel verfolgen. Schon allein, weil eine solche schonungslose Aufarbeitung nicht erfolgt ist, sollte den geänderten IGV im Sinne der Meinungsfreiheit, im Sinne der Informationsfreiheit, im Sinne der Wissenschaftsfreiheit und im Sinne der Pressefreiheit widersprochen werden.


Dieser Artikel erschien zuerst im Cicero (Bezahlschranke): https://www.cicero.de/innenpolitik/meinungsfreiheit-in-gefahr-der-who-pandemievertrag-internationale-gesundheitsvorschriften (Download)

Professor Dr. med. Matthias Schrappe war Vorstandvorsitzender der Universitäts-Klinik Marburg, Dekan und wissenschaftlicher Geschäftsführer der Universität Witten/Herdecke, Generalbevollmächtigter der Frankfurter Universitäts-Klinik, Direktor des Instituts Patientensicherheit Universität Bonn (in den Jahren 2002 bis 2011). Internetseite: https://www.schrappe.com/ms2/

RA Jan Ristau

Über mich

Ich bin Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Düsseldorf, Autor von Aufsätzen in juristischen Fachzeitschriften, Autor des Buches »Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt" und Betreiber dieser Internetseite.

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