Meinungsfreiheit bedeutet auch Meinungsvielfalt. Trotzdem entschieden das Landgericht Berlin II und jetzt auch das Kammergericht Berlin, dass es möglich sein kann, dass nur eine einzige Meinung zulässig ist – nämlich die der WHO. Begründet wird diese Rechtsprechung mit dem Digital Services Act.
Interview mit Bastian Barucker
Im Mai 2025 war ich zu Gast bei Bastian Barucker in Berlin zu einem Interview über mein Buch. Das Video können Sie hier sehen.
Wahrheitsministerium? Lügenverbot? Zum geplanten Umgang mit Desinformation durch die neue Koalition.
Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht vor, dass die „staatsferne Medienaufsicht (…) gegen Informationsmanipulation (…) vorgehen können“ müsse, weil die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt sei. In den Medien war in diesem Zusammenhang teilweise von der Befürchtung eines „Wahrheitsministeriums“ oder von einem geplanten...
Trusted Flagger: Bundesnetzagentur ändert Presseerklärung
Die Bundesnetzagentur hat auf die Kritik vieler reagiert. Sie hat nun ihre Presseerklärung geändert und kommentiert dies wie folgt: »Uns hat zur ursprünglichen Version dieser Pressemitteilung berechtigte Kritik erreicht. Es waren illegale Inhalte, illegaler Hass und illegale Fake News gemeint. Wir haben den Text an dieser Stelle präzisiert und einen Satz ergänzt, der Missverständnisse ausräumen...
Trusted Flagger: im Auftrag der Bundesregierung auf der Suche nach unliebsamen Meinungen?
Am 1. Oktober 2024 verkündete die Bundesnetzagentur, dass erstmals ein sogenannter »Trusted Flagger« gemäß dem Digital Services Act zugelassen wurde. Das könnte zu erheblichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit führen. Die Bundesnetzagentur beweist, dass sie von diesem Thema nichts versteht.
»Wo Konsenszwang herrscht, droht der Zerfall.«
Die Philosophin Svenja Flaßpöhler hat jüngst in einem Interview mit der Zeitung »Welt« über ihre Erfahrungen in einer öffentlich-rechtlichen Talkshow berichtet. Dieses Interview ist aus Sicht der Meinungsfreiheit sehr interessant und gibt Anlass, auf das Verfassungsrecht und den Umgang mit Meinungen hinzuweisen.