Desinformation in leichter Sprache!

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Die Bundesregierung hat eine Internetseite »Umgang mit Desinformation«. Dort können Sie nachlesen, was die Bundesregierung gegen die Verbreitung von Desinformation unternimmt und was Sie – nach Meinung der Bundesregierung – tun können, um Desinformation zu entlarven.

FAQ zu Desinformation in leichter Sprache

Unter anderem kann man sich auf dieser Internetseite das PDF »FAQ zu Falschinformationen in leichter Sprache« herunterladen. Dort taucht das Wort Desinformation allerdings überhaupt nicht mehr auf. Vielmehr wird dort Folgendes erläutert:

»In diesem Text geht es um Falsch-Informationen.
Diese Falsch-Informationen sind absichtlich falsch.
«

Auch im Folgenden wird in dem PDF der Begriff »Falsch-Information« von der Bundesregierung gleichbedeutend mit »Desinformation« gebraucht, obwohl Falsch- und Desinformation nicht dasselbe sind. Die Bundesregierung unterlässt es auch, darüber aufzuklären, was der Unterschied zwischen Falsch- und Desinformation ist. Die bloße Falschinformation ist jedoch keine Desinformation. Die bloße Falschinformation kann unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen, während dass bei Desinformation, also der bewusst unwahren Tatsachenbehauptung nicht der Fall ist. Die Gleichsetzung der beiden Begriffe Falsch- und Desinformation entspricht im Ergebnis dem sogenannten »viergliedrigen Desinformationsbegriff« (worum es sich dabei handelt können Sie hier nachlesen), der eine Umdeutung des natürlichen Wortsinns ist.

Wer gibt die Desinformation?

Die Bundesregierung gibt auf die Frage »Wer gibt die Falsch-Informationen?« [sprich: Desinformation] die folgenden Antworten:

  1. »Menschen aus Deutschland« und »Menschen aus anderen Ländern« [Anmmerkung: also alle Menschen!]
  2. »Regierungen aus anderen Ländern« [Anmerkung: also alle Regierungen außer der deutschen Regierung!]

Das sind schon an sich bemerkenswerte Ausführungen, da die freigeklagten und geleakten RKI-Protokolle zeigen, dass die Bundesregierung Bürger und Gerichte anscheinend vorsätzlich über die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung des RKI getäuscht hat.

»Dann ist es wahrscheinlich Falsch-Information«!

Noch abenteuerlicher wird es dann, wenn die Bundesregierung schreibt:

»Suchen Sie die Information

  • in den Nachrichten im Fernsehen
  • in der Tages-Zeitung
  • in der Wochen-Zeitung
  • auf Internet-Seiten von der Bundes-Regierung:
    • www.bundesregierung.de
    • www.bmi.bund.de
    • www.germany4ukraine.de
  • auf der Internet-Seite von Ihrer Landes-Regierung.

Finden Sie die Information dort auch?
Dann ist sie wahrscheinlich richtig.
Finden Sie die Information dort nicht?
Dann ist es wahrscheinlich eine Falsch-Information.
«

Man beachte den letzten Satz und dass die Bundesregierung mit dem Wort »Falsch-Information« sogar »Desinformation« meint. Die Bundesregierung sagt, dass alles, was nicht in den Fernsehnachrichten, der Zeitung oder auf deutschen Regierungsseiten vorkommt, wahrscheinlich Desinformation ist.

Was lernen wir daraus?

Hauptsächlich lernen wir daraus zweierlei:

Erstens scheint also das Mindset der Bundesregierung zu sein: Bis Medien oder deutsche Regierungen selbst über etwas berichten, ist alles wahrscheinlich eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung.

Und zweitens können alle Menschen Regierungen und Menschen Desinformation verbreiten – mit einer Ausnahme: nur deutsche Regierungen tun dies nicht.

RA Jan Ristau

Über mich

Ich bin Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Düsseldorf, Autor von Aufsätzen in juristischen Fachzeitschriften, Autor des Buches »Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt" und Betreiber dieser Internetseite.

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