Das Bundesinnenministerium hat am 16. Juli 2024 den Verein „COMPACT-Magazin GmbH" verboten. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren teils vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dieser Beitrag beleuchtet das Agieren der Bundesregierung in diesem Zusammenhang sowie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus Sicht der Meinungsfreiheit.
Das Compact-Verbot und die Meinungsfreiheit
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